Mitteilung 19.02.2026
Seniorenanlage wird nicht gebaut !!!!!!!!
Die Gemeinde Wulften am Harz hat, wie viele anderen
Gemeinden in Südnie-dersachsen auch, mit den Folgen des demographischen Wandel zu kämpfen. Um diesem Wandel entgegenzuwirken, hat die Gemeinde Wulften am Harz ein eigenes Förderprogramms "Jung kauft
Alt" aufgelegt. Mit dem seit dem 01.04.2015 eingesetzten kommunalen Förderprogramm sollen junge Familien gehalten und neue junge Familien gewonnen werden, um alte Bauquartiere "mit Leben zu
füllen".
Den Sanierungsaufwand zuverlässig einzuschätzen, ist ein zentrales Problem bei der Vermarktung bzw. Wiedernutzung von Altbauten. Anders als bei
Neubauten fehlt es den Bauherren hier an fundierten Grundlagen für die Finanzierung. Viele zögern aufgrund der Kosten, Fachleute einzuschalten, und verlassen sich daher auf zweifelhafte
Schätzungen oder lassen den Gedanken an die Um- bzw. Nachnutzung einer Altimmobilie gleich wieder fallen. Sowohl hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten (Grundriss), als auch hinsichtlich der zu
erwartenden Baukosten haben Neubauten eine deutlich bessere Transparenz. Hier setzt das Förderprogramm der Gemeinde an: Im Rahmen eines ersten Bausteins des Programms fördert die Gemeinde die
Erstellung eines Altbau-Gutachtens, um die Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Umbau- und Sanierungskosten von Gebraucht-immobilien fachkundig abschätzen zu lassen. Ortsbegehung,
Bestandsaufnahme, Modernisierungs-empfehlung und Kostenschätzung werden gemäß der beigefügten Richtlinie einmalig mit einem Sockelbetrag bezuschusst.
Voraussetzung ist lediglich das Einverständnis des Eigentümers, der Nachweis der Fachkunde des Gutachters (Eintrag in das Verzeichnis einer
Architek-tenkammer oder Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachver-ständiger für die Bewertung von bebauten Grundstücken durch die Industrie- und Handelskammer) und die
Weitergabe des Gutachtens an die Gemeinde zur Schaffung eines Informationspools bzw. eines Altbau-Zustandskatasters. Die Gemeinde stellt so sicher, dass keine Immobilie mehrfach begutachtet bzw.
gefördert wird.
Mit einem zweiten Baustein des Programms fördert die Gemeinde den Erwerb einer mindestens 25 Jahre alten Immobilie. Die Förderphase wird in der
Regel bei der Aufstellung der Finanzierungspläne von den beleihenden Banken und Sparkassen berücksichtigt, so dass über den sechsjährigen Förderzeitraum eine langfristige "Bindung an die Scholle"
erreicht wird.
NEUE FÖRDERRICHTLINIEN
Neue Förderrichtlinie und neue Antragsfristen für private Antragsteller zur Dorfer-neuerung Wulften/ Schwiegershausen
Die neue ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-rung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)), die u. a. auch die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen regelt, ist in Kraft getreten. Private Hauseigentümer können sich unverbindlich und kostenfrei über das neue Förderprogramm zur Dorfent-wicklung informieren lassen. Beratungstermine können über die Samtgemein-deverwaltung Herrn Franziskowski (05584/209-25) vereinbart werden.
Fördermöglichkeiten bestehen für bestimmte Gebäude bzw. Maßnahmen, z.B. Dach- und Fassadensanierungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters, Um- und Nachnutzungen, ländliche Dienstleistungseinrichtungen. Für aktive Landwirt-schaftsbetriebe gibt es zusätzliche Antragsmöglichkeiten, u.a. zur Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Als Bagatell-/Mindestzuschuss werden 2.500,00 Euro gewährt, d. h. das die geplante Dorferneuerungsmaßnahme ein Kostenvolumen in Höhe von mindestens ca. 8.400,00 Euro brutto aufweisen muss.
Zu beachten sind ab sofort, dass jedes Jahr Antragsstichtage gelten. Der Förderantrag ist beim Amt für regionale Landesentwicklung (Bewilligungsbehörde) über die Gemein-de bis zum 15. Februar eines Jahres einzureichen. Dies bedeutet, dass alle Anträge zum 15. Februar eines Jahres vorliegen müssen, um überhaupt für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden. Geht ein Antrag z.B. am 16. Februar 2016 ein, so kann dieser für 2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Für Maßnahmen, die das Teilziel Kulturerbe betreffen (z.B. Anträge für denkmalgeschützte Gebäude) gem. Ziffer 11.5.1 der ZILE-Richtlinie, gelten drei andere Stichtage, der 31. Januar, 31. Mai und 30. September eines Jahres.
Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwen-dung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förder-zeiträume sind begrenzt. In der Gemeinde Wulften/Schwiegershausen noch bis 2021. Weiteres können Sie über die Samtgemeindeverwaltung, Herrn Franziskowski erfahren. Die neue ZILE- Richtlinie ist auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums (www.ml.niedersachsen.de) veröffentlicht.
http://www.hattorf-am-harz.de
