Seniorenanlage in Wulften wird gebaut.

 

Nach Rückfragen mit den Investoren der Wohnpark GmbH wird die geplante Senioren-wohnanlage in Wulften gebaut. Die Baugenehmigung für das Objekt wurde Anfang No-vember 2022 vom Landkreis Göttingen erteilt.

 

Geplant sind zwei Objekte mit jeweils 8 Appartements und 6 Wohnungen mit je einer Größe zwischen 50-60 m² Wohnfläche. Alle Wohnungen mit Balkon bzw. Terrasse aus-gestattet. Nach Klärung einiger Formalitäten und der Finanzierung soll im späten Früh-jahr mit der Erstellung begonnen werden, geplant ist die Fertigstellung des Rohbaus witterungsabhängig bis zum Anfang 2024.

Weiter Informationen erteilen die Investoren unter den Telefon-Nrn. 05556-995 867 oder 0531-231 707 50.


Bauen und Wohnen in Wulften am Harz

Hier finden Sie die Ansprechpartner im Rathaus, die Versorgungsträger und Informa-tionen zur Einreichung von Bauunterlagen.
Unter der Rubrik "Baugebiete" können Sie die noch zur Verfügung stehenden Baug-rundstücke  entnehmen.
Aktuell und sofort bebaubar sind in der Gemeinde Wulften am Harz "Baugebiet Oberer Birkenberg".
Die Bebauungspläne der verschiedenen Gemeinden können beim GEOPORTAL des Landkreises Osterode am Harz eingesehen werden. Erst die Kurzanleitung durchlesen, dann auf der rechten Seite den entsprechenden Monitor auswählen und zum Schluss die Gemeinde eingeben. Schon steht eine Vielzahl an Informationen zur Verfügung

 

Baugebiet "Oberer Birkenberg"
In der Gemeinde Wulften stehen Ihnen im Baugebiet "Oberer Birkenberg" Bauplätze mit einer Größe zwischen 650 - 990 m² zur Verfügung. Das Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde und bietet attraktive Baugrundstücke mit Südhanglage.
Als Erschließungsträger konnte die Fa. Gebr. Gropengießer GmbH gewonnen werden, die die Vermarktung der Baugrundstücke durchführt. Sollte Ihr Interesse an einem Baugrundstück geweckt worden sein, erhalten Sie weitere Informationen unter

Gebr. Gropengießer GmbH
Am Bahnhof 2, 37199 Wulften am Harz
Tel.: 05556 / 9900-0, Fax: 05556 / 9900-88
Internet: www.gropengiesser.de
In der Verwaltung steht Ihnen Herr Franziskowski und Herr Peters zur Verfügung.

Download
Richtlinie Wohnungsbaufoerderung Wulften
Adobe Acrobat Dokument 27.2 KB

Jung kauft Alt

Die Gemeinde Wulften am Harz hat, wie viele anderen Gemeinden in Südnie-dersachsen auch, mit den Folgen des demographischen Wandel zu kämpfen. Um diesem Wandel entgegenzuwirken, hat die Gemeinde Wulften am Harz ein eigenes Förderprogramms "Jung kauft Alt" aufgelegt. Mit dem seit dem 01.04.2015 eingesetzten kommunalen Förderprogramm sollen junge Familien gehalten und neue junge Familien gewonnen werden, um alte Bauquartiere "mit Leben zu füllen".
Den Sanierungsaufwand zuverlässig einzuschätzen, ist ein zentrales Problem bei der Vermarktung bzw. Wiedernutzung von Altbauten. Anders als bei Neubauten fehlt es den Bauherren hier an fundierten Grundlagen für die Finanzierung. Viele zögern aufgrund der Kosten, Fachleute einzuschalten, und verlassen sich daher auf zweifelhafte Schätzungen oder lassen den Gedanken an die Um- bzw. Nachnutzung einer Altimmobilie gleich wieder fallen. Sowohl hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten (Grundriss), als auch hinsichtlich der zu erwartenden Baukosten haben Neubauten eine deutlich bessere Transparenz. Hier setzt das Förderprogramm der Gemeinde an: Im Rahmen eines ersten Bausteins des Programms fördert die Gemeinde die Erstellung eines Altbau-Gutachtens, um die Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Umbau- und Sanierungskosten von Gebraucht-immobilien fachkundig abschätzen zu lassen. Ortsbegehung, Bestandsaufnahme, Modernisierungs-empfehlung und Kostenschätzung werden gemäß der beigefügten Richtlinie einmalig mit einem Sockelbetrag bezuschusst.
Voraussetzung ist lediglich das Einverständnis des Eigentümers, der Nachweis der Fachkunde des Gutachters (Eintrag in das Verzeichnis einer Architek-tenkammer oder Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachver-ständiger für die Bewertung von bebauten Grundstücken durch die Industrie- und Handelskammer) und die Weitergabe des Gutachtens an die Gemeinde zur Schaffung eines Informationspools bzw. eines Altbau-Zustandskatasters. Die Gemeinde stellt so sicher, dass keine Immobilie mehrfach begutachtet bzw. gefördert wird.
Mit einem zweiten Baustein des Programms fördert die Gemeinde den Erwerb einer mindestens 25 Jahre alten Immobilie. Die Förderphase wird in der Regel bei der Aufstellung der Finanzierungspläne von den beleihenden Banken und Sparkassen berücksichtigt, so dass über den sechsjährigen Förderzeitraum eine langfristige "Bindung an die Scholle" erreicht wird.

Download
Richtlinien-JungkaufAlt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 342.1 KB
Download
Antrag auf laufende Foerderung -Jungkauf
Adobe Acrobat Dokument 362.9 KB
Download
Antrag auf einmalige Foerderung-Jungkauf
Adobe Acrobat Dokument 367.8 KB

Download
NDR 3-Hallo Niedersachsen - Ausschnitt vom Mittwoch, den 11. April 2018
Dörfer im Aufwind - Wie der Harz das Dörfersterben verhindert
Jung kauft Alt_NDR.MP4
MP3 Audio Datei 26.1 MB
Download
ZDF - heute-Deutschland
Das Projekt: "Jung kauft Alt"
Jung kauft Alt_ZDF.mp4
MP3 Audio Datei 32.9 MB

Dorferneuerung in Wulften am Harz

NEUE FÖRDERRICHTLINIEN

Neue Förderrichtlinie und neue Antragsfristen für private Antragsteller zur Dorfer-neuerung Wulften/ Schwiegershausen

Die neue ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-rung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)), die u. a. auch die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen regelt, ist in Kraft getreten. Private Hauseigentümer können sich unverbindlich und kostenfrei über das neue Förderprogramm zur Dorfent-wicklung informieren lassen. Beratungstermine können über die Samtgemein-deverwaltung Herrn Franziskowski (05584/209-25) vereinbart werden.

Fördermöglichkeiten bestehen für bestimmte Gebäude bzw. Maßnahmen, z.B. Dach- und Fassadensanierungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters, Um- und Nachnutzungen, ländliche Dienstleistungseinrichtungen. Für aktive Landwirt-schaftsbetriebe gibt es zusätzliche Antragsmöglichkeiten, u.a. zur Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Als Bagatell-/Mindestzuschuss werden 2.500,00 Euro gewährt, d. h. das die geplante Dorferneuerungsmaßnahme ein Kostenvolumen in Höhe von mindestens ca. 8.400,00 Euro brutto aufweisen muss.

Zu beachten sind ab sofort, dass jedes Jahr Antragsstichtage gelten. Der Förderantrag ist beim Amt für regionale Landesentwicklung (Bewilligungsbehörde) über die Gemein-de bis zum 15. Februar eines Jahres einzureichen. Dies bedeutet, dass alle Anträge zum 15. Februar eines Jahres vorliegen müssen, um überhaupt für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden. Geht ein Antrag z.B. am 16. Februar 2016 ein, so kann dieser für 2016 nicht mehr berücksichtigt werden. Für Maßnahmen, die das Teilziel Kulturerbe betreffen (z.B. Anträge für denkmalgeschützte Gebäude) gem. Ziffer 11.5.1 der ZILE-Richtlinie, gelten drei andere Stichtage, der 31. Januar, 31. Mai und 30. September eines Jahres.

Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwen-dung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förder-zeiträume sind begrenzt. In der Gemeinde Wulften/Schwiegershausen noch bis 2021. Weiteres können Sie über die Samtgemeindeverwaltung, Herrn Franziskowski erfahren. Die neue ZILE- Richtlinie ist auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums (www.ml.niedersachsen.de) veröffentlicht.

 http://www.hattorf-am-harz.de